Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen werden. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist die Tätigkeit als Selbständiger, als Unternehmer/Unternehmen, als leitender Angestellter. Mitglieder können aber auch Politiker oder Personen des öffentlichen Lebens und solche, die sich um die Gesellschaft verdient gemacht haben, werden.
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